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   BVerwG, 25.07.1957 - I B 56.57   

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https://dejure.org/1957,7191
BVerwG, 25.07.1957 - I B 56.57 (https://dejure.org/1957,7191)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1957 - I B 56.57 (https://dejure.org/1957,7191)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1957 - I B 56.57 (https://dejure.org/1957,7191)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines eine Baulücke nicht schließenden massiven Verkaufsstandes bei fehlendem Einfügen in das Ortsbild und Straßenbild einer Innenstadt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1957 - I B 56.57
    Die sich aus dem Grundsatz des revisiblen Rechts ergebenden Grenzen für die Gültigkeit der Vorschriften über die Baugestaltung, wie sie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 - (BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146.53]) dargelegt hat, sind vom Verwaltungsgerichtshof nicht verkannt worden.
  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1957 - I B 56.57
    Auch den Grundsatz, daß behördliche Zusagen verbindliche Kraft haben können (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 -), hat der Verwaltungsgerichtshof nicht verletzt.
  • BFH, 16.10.1985 - IX R 56/81

    Kostenentscheidung des Gerichts bei Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1968 I B 56/57, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414).
  • BFH, 02.09.1985 - IX R 120/82

    Eintragung eines Betrags der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (Beschluß des BFH vom 21. Februar 1968 I B 56/57, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414).
  • BFH, 19.03.1985 - IX R 71/81

    Erledigung der Hauptsache

    Wenn sich infolgedessen der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits nicht hinreichend sicher erkennen läßt, entspricht in der Regel die Kostenteilung billigem Ermessen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1968 I B 56/57, BFHE 91, 521, BStBl II 1968, 414).
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